#CO Warn


Als Prüfsachverständige prüfen wir Ihre CO-Warnanlagen (Kohlenmonoxyd) nach den Bestimmungen der Prüfverordnungen der Länder (PrüfVO, SPrüfV, PVO etc.) in jedem Bereich des Baurechts auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit, deutschlandweit.

  1. • Prüfung vor Inbetriebnahme
  2. • Wiederkehrende Prüfung
  3. • Prüfung nach wesentlicher Änderung

Neben den baurechtlichen Prüfungen erstellen wir auch Gutachten, Stellungnahmen und Vorprüfungen; hier im Besonderen die Möglichkeit einer natürlichen freien Garagenlüftung.

Ebenso führen wir für Sie den Nachweis einer offenen Garage für das baurechtliche Genehmigungsverfahren.

Nehmen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Zweigstelle Hamburg

Manuel Fey Ingenieure
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